Barrierefreiheit im Web: Alle wichtigen Infos zum BFSG – einfach erklärt und mit Praxisbeispielen

Barrierefreiheit im Internet ist längst kein Nischenthema mehr. Spätestens seit der Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) steht fest: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss sicherstellen, dass diese für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dabei geht es nicht nur um soziale Verantwortung, sondern auch um eine gesetzliche Verpflichtung, die Unternehmen und Selbstständige in Deutschland betrifft. Viele Websitebetreiber schieben dieses Thema noch vor sich her, oft aus Unsicherheit oder weil sie glauben, es sei kompliziert umzusetzen. In Wirklichkeit lässt sich Barrierefreiheit Schritt für Schritt integrieren – und in diesem Artikel erfährst du, was das BFSG konkret verlangt, ab wann es gilt und wie du deine Website selbst prüfen und optimieren kannst.

Was ist das BFSG – und warum betrifft es dich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 – auch „European Accessibility Act“ genannt – in nationales Recht umsetzt. Es regelt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu zählen neben Bankdienstleistungen, E-Books oder E-Commerce-Angeboten eben auch Websites und mobile Apps. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen, digitale Inhalte zu nutzen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für dich als Unternehmer, Webshop-Betreiber oder Dienstleister bedeutet das: Wenn dein Angebot unter die betroffenen Kategorien fällt, musst du spätestens ab dem 28. Juni 2025 sicherstellen, dass deine Website barrierefrei ist. Auch wenn du denkst, dass deine Zielgruppe überwiegend aus Menschen ohne Einschränkungen besteht – du kannst dir sicher sein, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommt, sondern auch deine Reichweite, Nutzerfreundlichkeit und SEO verbessert.

Ab wann gilt das BFSG – und gibt es Übergangsfristen?

Das Gesetz tritt offiziell am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neue Websites und Apps die Anforderungen erfüllen. Für bestehende Angebote gibt es Übergangsfristen, die dir etwas Luft verschaffen. Diese laufen in der Regel bis 28. Juni 2030, aber nur, wenn deine Website vor dem Stichtag veröffentlicht wurde. Wichtig: Das bedeutet nicht, dass du bis 2030 warten solltest. Zum einen, weil Nutzerfreundlichkeit ein Wettbewerbsvorteil ist, den du jetzt schon nutzen kannst. Zum anderen, weil eine vollständige Anpassung je nach Ausgangslage mehrere Monate dauern kann – und es schlicht unnötig riskant ist, bis kurz vor knapp zu warten. Wenn du heute startest, kannst du die Umsetzung schrittweise angehen und direkt im laufenden Betrieb testen, statt alles in einem hektischen Relaunch umzusetzen.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Viele glauben, dass Barrierefreiheit nur für Behörden oder öffentliche Einrichtungen gilt. Das ist ein Irrtum. Das BFSG richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und deren digitale Angebote zu den im Gesetz definierten Kategorien gehören. Dazu zählen insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Anbieter von Personenbeförderungsdiensten (z. B. Bahn, Bus, Flug)
  • Telekommunikationsunternehmen
  • E-Book-Plattformen und Lesesoftware

Wenn du also eine Website oder App betreibst, mit der du Dienstleistungen oder Produkte für Endkunden anbietest, solltest du davon ausgehen, dass du unter das Gesetz fällst. Selbst wenn dein Angebot formell nicht betroffen sein sollte: Die Umsetzung der Standards lohnt sich in jedem Fall, da Barrierefreiheit von Suchmaschinen wie Google positiv bewertet wird und dein Angebot für eine breitere Zielgruppe zugänglich macht. Falls du unsicher bist, ob dein Unternehmen betroffen ist, solltest du das zeitnah prüfen – und im Zweifel lieber auf Barrierefreiheit setzen, statt später aufwendig nachzubessern.

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Mit dieser kostenlosen Checkliste kannst du Schritt für Schritt prüfen, ob deine Website ab 2025 den Anforderungen des BFSG entspricht – einfach, praxisnah und sofort umsetzbar.

Was bedeutet „barrierefrei“ laut BFSG – einfach erklärt

Das Gesetz definiert Barrierefreiheit nicht im Detail neu, sondern verweist auf anerkannte Standards. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international festlegen, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, um barrierefrei zu sein. Auch wenn das BFSG nicht jedes einzelne WCAG-Kriterium im Wortlaut übernimmt, orientiert es sich stark daran. Für dich heißt das: Barrierefreiheit umfasst unter anderem, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Praktisch bedeutet das zum Beispiel, dass Bilder Alternativtexte brauchen, Kontraste ausreichend hoch sein müssen, die Website ohne Maus bedienbar sein sollte und Formulare klar beschriftet werden. Klingt erstmal technisch – ist es aber in vielen Fällen nicht. Mit etwas Hintergrundwissen und den richtigen Tools kannst du diese Punkte auch ohne tiefes Programmierwissen prüfen und anpassen.

Wie du deine Website selbst prüfen kannst

Bevor du mit der Umsetzung beginnst, solltest du einen klaren Überblick darüber haben, wo deine Website aktuell steht. Du kannst schon mit einfachen Schritten selbst testen, ob du grobe Barrieren hast:

  1. Kontrast-Check: Öffne deine Website und überprüfe, ob Text gut lesbar ist – auch bei hellem Tageslicht. Tools wie „WebAIM Contrast Checker“ helfen dir, Farbkontraste exakt zu messen.
  2. Ohne Maus navigieren: Versuche, dich nur mit der Tab-Taste durch die Website zu bewegen. Wenn du hängenbleibst oder nicht erkennst, wo der Fokus liegt, hast du Handlungsbedarf.
  3. Screenreader-Test: Lade dir einen kostenlosen Screenreader wie NVDA (Windows) oder VoiceOver (Mac) und höre dir an, wie deine Website vorgelesen wird. So erkennst du, ob Inhalte in logischer Reihenfolge zugänglich sind.
  4. Formularprüfung: Fülle ein Formular ohne Maus aus und achte darauf, ob alle Felder korrekt beschriftet und erreichbar sind.
  5. Mobilfreundlichkeit: Teste deine Website auf dem Smartphone – nicht nur in der Optik, sondern auch in der Bedienbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen.

Je mehr dieser Tests deine Website besteht, desto näher bist du an einer BFSG-konformen Lösung. Aber selbst kleine Hürden können für manche Nutzer große Probleme darstellen – deshalb lohnt sich die systematische Überprüfung.

Typische Probleme – und wie du sie löst

In der Praxis begegnen uns bei Website-Checks immer wieder die gleichen Barrieren. Hier sind einige Beispiele, die du sofort angehen kannst:

  • Fehlende Alternativtexte: Lade dir eine Browser-Erweiterung wie „WAVE“ herunter und prüfe, ob Bilder Alternativtexte haben. Füge diese direkt im CMS ein – beschreibe dabei kurz und präzise, was auf dem Bild zu sehen ist.
  • Niedriger Farbkontrast: Passe in deinem CSS oder Theme die Farben an, sodass der Kontrast mindestens 4,5:1 beträgt. Das ist nicht nur gesetzlich relevant, sondern verbessert auch die Lesbarkeit für alle.
  • Unklare Linktexte: Vermeide Links wie „Hier klicken“. Stattdessen: „Produktkatalog herunterladen“ oder „Weitere Infos zum Angebot“.
  • Nicht bedienbare Menüs: Stelle sicher, dass Dropdown-Menüs auch per Tastatur steuerbar sind. In vielen CMS-Themes lässt sich das mit kleinen Codeanpassungen oder Plugins lösen.
  • Formulare ohne Labels: Sorge dafür, dass jedes Eingabefeld eine sichtbare oder zumindest von Screenreadern erkennbare Beschriftung hat.

Wenn du diese Punkte abarbeitest, bist du schon auf einem guten Weg – und reduzierst das Risiko, gegen das BFSG zu verstoßen, erheblich.

Technische Umsetzung – worauf du achten solltest

Viele Anforderungen lassen sich direkt in deinem CMS (z. B. WordPress) umsetzen. Achte darauf, dass dein Theme barrierefrei entwickelt wurde oder entsprechende Anpassungsmöglichkeiten bietet. Für WordPress gibt es sogar spezielle Accessibility-Plugins, die dich bei der Umsetzung unterstützen, etwa „WP Accessibility“ oder „One Click Accessibility“. Diese helfen dir, wichtige Funktionen wie Kontrastumschalter, Skip-Links oder Tastaturnavigation ohne großen Programmieraufwand einzubauen. Wenn du mit einem Entwickler zusammenarbeitest, solltest du die WCAG-Prinzipien als Grundlage ansprechen – auch wenn dein Fokus auf dem BFSG liegt. Viele technische Maßnahmen überschneiden sich, und es ist effizienter, sie gleich sauber umzusetzen, statt später nachzubessern. Denk daran: Jede Änderung, die die Bedienbarkeit verbessert, ist nicht nur ein Compliance-Thema, sondern auch ein UX- und SEO-Vorteil.

Warum du jetzt starten solltest

Die Erfahrung zeigt: Je eher du dich mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigst, desto einfacher und kostengünstiger wird die Umsetzung. Warte nicht bis 2025, um dich mit den BFSG-Anforderungen auseinanderzusetzen. Prüfe deine Website jetzt, behebe erste Probleme und plane die größeren Anpassungen rechtzeitig ein. So stellst du sicher, dass du nicht unter Zeitdruck gerätst – und gleichzeitig profitieren deine Nutzer sofort von einer besseren Bedienbarkeit. Wenn du möchtest, können wir gemeinsam einen BFSG-Check für deine Website durchführen, Schwachstellen identifizieren und einen konkreten Umsetzungsplan erstellen.

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